Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Müssen kleine Stiftungen und Vereine handeln?
24. Sep 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ein Wort, das erst einmal nach viel bürokratischem Ballast klingt. Doch was dahintersteckt, ist durchaus sinnvoll. Auf Hindernisse – eben Barrieren – zu stoßen, ist für uns alle eine fast alltägliche Erfahrung: Eine Stufe, die zu hoch ist, ein Beipackzettel, den wir kaum lesen können. Für Menschen mit einer Behinderung, motorischen Beeinträchtigungen oder geminderten Sehvermögen sind solche Barrieren meist unüberwindbar. Von Barrierefreiheit profitieren alle, aber einige Personengruppen sind darauf angewiesen. Und das gilt auch in der digitalen Welt.
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen leichter zugänglich zu machen – für alle Menschen, insbesondere für diejenigen mit Behinderungen, motorischen Einschränkungen oder eingeschränktem Sehvermögen. Damit werden nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch viele Anbieter digitaler Inhalte dazu verpflichtet, Barrieren abzubauen.
Auch wenn kleinere gemeinnützige Organisationen und Vereine meist von den Pflichten ausgenommen sind, lohnt sich die Auseinandersetzung mit Barrierefreiheit: Barrierefreie Webseiten und Angebote erreichen mehr Menschen, stärken die Sichtbarkeit und erfüllen gemeinwohlorientierte Ziele. Erste Maßnahmen können schon mit übersichtlicher Struktur, klarer Überschriftenhierarchie, ausreichendem Farbkontrast und Bildbeschriftungen umgesetzt werden – viele weitere Schritte lassen sich schrittweise hinzufügen.
Mehr erfahren und Praxis-Tipps für barrierefreie digitale Angebote gibt es auf der Website des Haus des Stiftens.
Quelle: Haus des Stiftens Engagiert für Engagierte
