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Förderprogramm "Kindgerechte digitale Angebote und Maßnahmen zur Orientierung"

04. Apr 2024

JETZT BEWERBEN: Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die Kindern altersgerechte digitale Erfahrungen ermöglichen. Dabei stehen kindgerechte digitale Angebote und Orientierungsmaßnahmen im Fokus.

In 2024 stellt die BzKJ hierzu insgesamt bis zu 200.000,- Euro zur Verfügung. Vollständige Bewerbungen sind bis zum 03.05.2024 bei der BzKJ einzureichen. Die Maßnahme kann frühestens ab dem Zeitpunkt der Bewilligung beginnen und muss bis zum 15.11.2024 abgeschlossen sein.

Förderungsfähig sind digitale Maßnahmen und Projekte, die unter Berücksichtigung digitaler Trends und gemäß eines intelligenten Chancen- und Risikomanagements

  • eine altersgerechte, unbeschwerte Teilhabe und die Befähigung zur Teilhabe an medialen und digitalen Strukturen und Prozessen ermöglichen,
  • die altersgerechte Gestaltung und Anlage digitaler Angebote weiterentwickeln und dabei die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern verstärkt berücksichtigen, um auch älteren Kindern ein altersgerechtes Nutzungserlebnis zu ermöglichen (u. a. durch altersübergreifendes Design sowie altersgerechte Möglichkeiten zu Austausch, Mitwirkung und Beteiligung),
  • den Bedarfen, Interessen und Nutzungsgewohnheiten von Kindern entsprechen,
  • altersgerechte Alternativen zu den prominenten, von Kindern genutzten nicht altersgerechten digitalen Angeboten bereitstellen,
  • über die Einbindung und Optimierung unterstützender Vorsorgemaßnahmen und begleitender Informationen für Erziehende den Ausbau von Selbstschutz und sicheren Interaktionsräumen fördern,
  • niedrigschwellige Orientierung für Kinder und Erziehende liefern, indem sie für Kinder unbedenkliche oder besonders empfehlenswerte digitale Angebote anwenderfreundlich und zielgruppengerecht vorstellen, einordnen und auf diese verlinken.


Förderziele und Voraussetzungen

Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv und mitgestaltend einbinden, barrierefreien Zugang fördern sowie Möglichkeiten zur begleitenden Unterstützung durch Erziehende bereitstellen. Zudem sollen die Maßnahmen langfristig und vor allem auch über mobile Geräte, mit Fokus auf Tablets und Smartphones – Mobile First, aufgerufen werden können oder langfristig über den Förderzeitraum hinaus wirken.

Zusätzlich gilt, dass nur in sich abgrenzbare Maßnahmen förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Kooperationen zur bestmöglichen Nutzung von Synergien sind ausdrücklich erwünscht. Nicht förderungsfähig ist die reine Fortführung bestehender Maßnahmen. In diesem Fall ist eine klar erkennbare Weiterentwicklung oder Neuausrichtung im Sinne der dargestellten Bedingungen zwingend erforderlich.

Erfahrungen, Projekte und Ressourcen im Bereich des Kinder- & Jugendmedienschutzes sowie in der Entwicklung von digitalen Angeboten für Kinder bzw. Orientierungsmaßnahmen sind mit Antragstellung nachzuweisen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Weitere Details zu Antragstellung und Kontaktdaten für Rückfragen können dem Förderprogramm entnommen werden.

Quelle: www.bzkj.de

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