Neuer JMStV in Kraft
07. Dez 2025
Am 1. Dezember trat der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft. Er verfolgt das Ziel, alle Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen ihrer Entwicklung zu schützen und formuliert als neues Schutzziel nun auch die persönliche Integrität junger Menschen. Darüber hinaus verpflichtet er Anbieter von Betriebssystemen zu einer technischen Jugendschutzvorrichtung und ergreift weitere Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vor pornografischen Inhalten.
Mit der Aufnahme des Schutzziels der persönlichen Integrität schließen die Bundesländer zum Jugendschutzgesetz auf, welches bereits in 2021 durch den Deutschen Bundestag novelliert wurde. Der Schutz der persönlichen Integrität umfasst dabei sowohl den Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen wie auch den Schutz ihrer persönlichen Daten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die altersgerechte und zukunftsoffene Entwicklung sowie die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung der Minderjährigen sicherzustellen. Die Ausnutzung von Unerfahrenheit und Alter, eine wirtschaftliche Ausbeutung sowie die kommerzielle oder andere zweckfremde Verarbeitung und Verbreitung von Nutzendendaten stehen im Umkehrschluss dem Schutz der persönlichen Integrität entgegen. ...
Quelle: Newsletter kinderrechte.digital, Dezember 2025
