Cybergrooming

26. Okt 2022

Cybergrooming ist strafbar, denn es handelt sich dabei um eine Form des sexuellen Missbrauchs.

Aus strafrechtlicher Perspektive bezeichnet der Begriff Cybergrooming das gezielte Einwirken auf Kinder (Personen unter 14 Jahren) über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar (§§ 176a und 176b StGB). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen. Um die Täter*innen nicht davon kommen zu lassen, ist es wichtig, dass alle Verdachtsfälle von Cybergrooming gemeldet werden. Das könnt ihr z. B. anonym und unkompliziert bei unseren Kolleg*innen von @fragzebra (auf Instagram) machen. Gemeinsam mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen haben sie ein Meldetool für Cybergrooming entwickelt. Alle eingehenden Fälle werden geprüft und bei begründeten Verdacht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Hier könnt ihr Verdachtsfälle Melden. 

Quelle: https://www.instagram.com/klicksafe/

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